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   LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 49/20   

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https://dejure.org/2021,15258
LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 49/20 (https://dejure.org/2021,15258)
LG Coburg, Entscheidung vom 28.05.2021 - 33 S 49/20 (https://dejure.org/2021,15258)
LG Coburg, Entscheidung vom 28. Mai 2021 - 33 S 49/20 (https://dejure.org/2021,15258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2, § 398; ZPO § 287
    Abtretung von Ersatzansprüchen wegen Sachverständigenhonorars

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung zur Abtretung / 307 BGB -> Abtretung auch denn wirksam vereinbart,... | Aktivlegitimation / RDG / Bestimmheit und Wirksamkeit der Abtretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ermittlung des Wiederbeschaffungswert durch einen Sachverständigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.07.2018 - VI ZR 274/17

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers nach einem

    Auszug aus LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 49/20
    Andererseits soll der Vertragspartner ohne fremde Hilfe möglichst klar und einfach seine Rechte feststellen können, damit er nicht von deren Durchsetzung abgehalten wird, vgl. BGH, Urteil vom 17.7.2018, Az. VI ZR 274/17, NJW 2019, 51, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen.

    Der BGH hat bereits in dem o.g. Urteil vom 17.07.2018, Az. VI ZR 274/17, darauf hingewiesen, dass der Geschädigte im Falle einer Sicherungsabtretung der Schadensersatzforderung an den Sachverständigen auch ohne ausdrückliche Regelung zur Zahlung der Honorarforderung nur Zug um Zug gegen Rückübertragung der Forderung verpflichtet ist.

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 49/20
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfragen aufwirft, die sich über den Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen können und deshalb für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, oder wenn andere (tatsächliche oder wirtschaftliche) Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren (vgl. - in unterschiedlichen Formulierungen - BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029; BGH NJW 2002, 2957; BGHZ 152, 182 = NJW 2003, 65; BGH NJW 2003, 2319; NJW-RR 2004, 537).
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 319/02

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung einer Klausel in Allgemeinen

    Auszug aus LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 49/20
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfragen aufwirft, die sich über den Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen können und deshalb für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, oder wenn andere (tatsächliche oder wirtschaftliche) Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren (vgl. - in unterschiedlichen Formulierungen - BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029; BGH NJW 2002, 2957; BGHZ 152, 182 = NJW 2003, 65; BGH NJW 2003, 2319; NJW-RR 2004, 537).
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 49/20
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfragen aufwirft, die sich über den Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen können und deshalb für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, oder wenn andere (tatsächliche oder wirtschaftliche) Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren (vgl. - in unterschiedlichen Formulierungen - BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029; BGH NJW 2002, 2957; BGHZ 152, 182 = NJW 2003, 65; BGH NJW 2003, 2319; NJW-RR 2004, 537).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 49/20
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfragen aufwirft, die sich über den Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen können und deshalb für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, oder wenn andere (tatsächliche oder wirtschaftliche) Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren (vgl. - in unterschiedlichen Formulierungen - BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029; BGH NJW 2002, 2957; BGHZ 152, 182 = NJW 2003, 65; BGH NJW 2003, 2319; NJW-RR 2004, 537).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 49/20
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfragen aufwirft, die sich über den Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen können und deshalb für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, oder wenn andere (tatsächliche oder wirtschaftliche) Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren (vgl. - in unterschiedlichen Formulierungen - BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029; BGH NJW 2002, 2957; BGHZ 152, 182 = NJW 2003, 65; BGH NJW 2003, 2319; NJW-RR 2004, 537).
  • OLG Bamberg, 13.10.2020 - 5 U 95/19

    Vertragsschluss, Berufung, Auslegung, Schadensersatzforderung, Klausel,

    Auszug aus LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 49/20
    Sie unterscheidet sich aber auch von der im von der Beklagten zitierten Verfahren des Landgerichts Coburg 11 O 321/18 bzw, im Berufungsverfahren vom OLG Bamberg 5 U 95/19 zu beurteilenden Klausel.
  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von Kfz-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 49/20
    Die BVSK-Honorartabelle kann dabei grundsätzlich als Schätzgrundlage zur Ermittlung des üblichen Sachverständigenhonorars gemäß § 287 ZPO herangezogen werden (BGH NJW 2018, 693; OLG München BeckRS 2016, 04574).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 49/20
    Die im Rahmen des § 632 Abs. 1 BGB an den Sachverständigen geschuldete übliche Vergütung muss sich unter Anwendung der schadensrechtlichen Gesichtspunkte im Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen gemäß § 249 Abs. 2 BGB bewegen (vgl. BGH NJW 2007, 1450).
  • BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89

    Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden

    Auszug aus LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 49/20
    Das Transparenzgebot will den Verwender nicht zwingen, jede AGB-Regelung gleichsam mit einem umfassenden Kommentar zu versehen, vgl. BGH, Urteil vom 10.7.1990, Az. XI ZR 275/89, NJW 1990, 2383.
  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

  • LG Hamburg, 21.08.2020 - 306 S 6/20

    Abtretung des Schadensersatzanspruchs eines Verkehrsunfallgeschädigten auf

  • BGH, 18.02.2020 - VI ZR 135/19

    Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Intransparenz der Abtretung des

  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 257/94

    Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Globalabtretung ohne

  • BGH, 24.10.2017 - VI ZR 61/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der für die Begutachtung des

  • AG Coburg, 26.04.2023 - 15 C 4635/22
    Zur Höhe angemessener Sachverständigenkosten hat sich die Berufungskammer des Landgerichts Coburg in den Verfahren 32 S 71/15 und 32 S 79/15 und in vielen weiteren Entscheidungen positioniert, so auch in dem klägerseits vorgelegten Urteil 33 S 49/20.
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